Twitch-Bann - Bundesverfassungsgericht erteilt KuchenTV eine Absage (2024)

Der als KuchenTV bekannte Streamer und YouTuber Tim Heldt wurde Anfang Dezember 2023 von der Streaming-Plattform „Twitch“ gebannt, indem sein Account auf unbestimmte Zeit gesperrt wurde. Vor seiner Sperrung streamte er regelmäßig vor seinen rund 300.000 Followern.

Die Plattform beruft sich auf ihr virtuelles Hausrecht und wirft Heldt vor, gegen die Community-Richtlinien verstoßen zu haben.

Heldt soll laut Twitch die Streamerin Shurjoka „belästigt“ und „unter psychischen Druck gesetzt“ haben.Wie Twitch zu dieser Einschätzung gelangt ist, haben sie in dem Verfahren allerdings nicht vorgetragen.

Laut Medienberichten soll Heldt in einem KuchenTV-Stream unter anderem gesagt haben, dass Shurjokas Tränen für ihn wie Gleitgel seien und der Twitch-Support auf die Streamerin „einen Scheiß“ gäbe.

Heldt beantragte daraufhin vor dem LG Braunschweig, Twitch zu untersagen, seinen Account zu sperren bzw. die Plattform dazu zu verpflichten, seinen Account wieder zu aktivieren.

Die Anwälte des Streamers beantragten, dem Antrag ohne vorherige mündliche Verhandlung stattzugeben. Das LG Braunschweig beraumte aber für den 30.01.24 eine mündliche Verhandlung in der Sache an.

Dagegen wendete sich KuchenTV bzw. Tim Heldt mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung an das Bundesverfassungsgericht, weil er wollte, dass das BVerfG dem LG Braunschweig aufgibt, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden, weil das LG Braunschweig sich geweigert hatte, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden.

Das Bundesverfassungsgericht lehnte dieses Begehren von Tim Heldt ab und wies in seiner Entscheidung darauf hin, dass Heldt keinen ausreichend schweren Nachteil glaubhaft gemacht habe, der ihm entstehen würde, wenn das Landgericht wie geplant erst am 30. Januar über die Sache entscheiden würde.

Zudem wies das Bundesverfassungsgericht noch darauf hin, dass der Antrag Heldts höchst widersprüchlich sei. So hatte KuchenTV gegenüber dem Landgericht einerseits behauptet, dass der Antrag „in seiner Komplexität – in tatsächlicher und rechtlicher Sicht – äußerst umfassend sei“ gleichzeitig aber vor dem Bundesverfassungsgericht argumentiert, der Sachverhalt sei „in Umfang und Komplexität überschaubar und ohne mündliche Verhandlung zu bewerkstelligen“.

Das Landgericht sei laut Bundesverfassungsgericht jedenfalls zu Recht davon ausgegangen, dass ein derartig umfassender Antrag komplex sein könnte und hat den Antrag von KuchenTV mit dieser – aus unserer Sicht zutreffenden - Begründung zurückgewiesen.

LG Braunschweig hat am 30.01.24 seinem Twitch-Antrag stattgegeben

Das Landgericht Braunschweig hat am 30. Januar 2024 seinem Antrag auf Aufhebung seiner Twitch-Sperre stattgegeben. So publiziert er es auch selbst.

Spannend ist, was Tim Heldt da direkt nach der Verhandlung publiziert hat. Seltsam ist nämlich, dass Tim Heldt bereits unmittelbar nach der Verhandlung, die erst am Nachmittag stattgefunden hatte, auf der Plattform X (vormals Twitter) Ausschnitte der Gerichtsentscheidung publizierte, allerdings ohne dass genau erkennbar war, ob diese Ausschnitte wirklich von der gerichtlichen Entscheidung stammen.

Warum wundern wir uns darüber? Weilwir es noch nie erlebt haben, dass ein Gericht seine Entscheidung unmittelbar nach der Verhandlung in schriftlicher Form ausfertigt und an die Prozessbeteiligten aushändigt. Spät nachmittags sind die Geschäftsstellen auch gar nicht mehr besetzt. Insofern haben wir uns gefragt, wie es sein kann, dass Tim Heldt so kurz nach der mündlichen Verhandlung schon Auszüge aus der gedruckten Entscheidung publizieren kann, um seinen Erfolg vor Gericht publizistisch auszuschlachten.

UPDATE:

Mittlerweile liegt uns die Entscheidung, ein 20-seitiges Urteil, vor. Auch unsere anfängliche Irritation über die geposteten Ausschnitte konnte mittlerweile aufgeklärt werden. Die Kammer des LG Braunschweig hatte nämlich ein sogenanntes Stuhlurteil gefällt, welches - entgegen der sonst üblichen Praxis der Kammer - direkt im Anschluss an die mündliche Verhandlung noch im Beisein der Parteien verkündet wurde. Weil dafür Rubrum und Tenor der Entscheidung schriftlich ausgefertigt und von allen Richtern unterschrieben werden muss, hat das Gericht gleichzeitig auch eine Kopie für die Parteien ausgedruckt und den noch anwesenden Parteien ausgehändigt. Dies war nach Aussage des vorsitzenden Richters aber ein Novum und Ausnahme zum sonst üblichen Prozedere. Normalerweise werden auch Stuhlurteile nicht unmittelbar nach der Verhandlung im Beisein der Parteien verkündet und ausgehändigt, sondern erst später am Sitzungstag, wenn die Parteien nicht mehr da sind, so der vorsitzende Richter.

KuchenTV diffamiert Shurjoka

Wie durch die Veröffentlichungen von Tim Heldt alias KuchenTV in seinen Streams mittlerweile allgemein bekannt geworden ist, vertreten wir die Streamerin „Shurjoka“ gegen ihn, weil wir viele seiner Äußerungen sowie das permanente Posten über unsere Mandantin für massiv persönlichkeitsrechtsverletzend halten.

Es ist eine trumpistische Umkehr der Wirklichkeit, wenn Tim Heldt in seinen Videos behauptet, dass unsere Mandantin lügen und hetzen würde. Denn er ist es, der seit Monaten diffamierende Videos über sie veröffentlicht.

Wir haben ihm auch eine entsprechende Abmahnung geschickt, die er natürlich, wie zu erwarten war, sofort im Detail online besprochen und bewertet hat.

Eigentlich hat das ganze Theater nur Kindergarten-Niveau. Allerdings sind die Folgen für unsere Mandantin alles andere als lustig, weil es erschreckend viele Leute aus seiner „Gefolgschaft“ gibt, die ihm den ganzen Quatsch abkaufen und unsere Mandantin ebenfalls dissen.

Gegen einige von denen sind wir auch schon vorgegangen, weil diese Gestalten nicht ungeschoren davon kommen sollen.

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch der Rückzug der Streamerin Pokimane von der Plattform Twitch, nachzulesen u.a. beim Spiegel.

Sie begründet ihren Rückzug mit einem von Twitch nicht regulierten Haufen frauenfeindlicher, antifeministischer, präpubertärer kleiner Jungs, die insbesondere Frauen belästigen und stalken.

An dieser Stelle fragen wir uns, wen sie hier wohl u.a. meinen könnte?

Vertreten lässt Tim Heldt alias KuchenTV sich uns gegenüber außergerichtlich von der Kanzlei Höcker Rechtsanwälte, was uns nicht überrascht, weil er bereits wegen Volksverhetzung verurteilt wurde und die Kanzlei Höcker für ihre häufige Vertretung der AfD und einzelner AfDler bekannt ist.

Auch der Kollege Solmecke, der ja fast jedes juristische Netzereignis online kommentiert, konnte sich wieder nicht zurückhalten und hat unser Vorgehen schon ausführlich in einem seiner üblichen Videos besprochen. Zum Twitch-Urteil in Sachen Tim Heldt hat er natürlich auch schon wieder ein Video gemacht, in dem er wie so oft etwas voreilig davon spricht, dass Twitch Tim Heldt wegen der Meldung unserer Mandantin gesperrt habe. Diese Kausalität gibt es aber gar nicht, weil Twitch Tim Heldt wegen vieler Beschwerden verschiedener Nutzer gesperrt hatte.

Auf der anderen Seite macht Twitch immerhin irgendetwas, auch wenn es scheinbar juristisch nicht gut vorbereitet war. Twitch scheint da nicht optimal beraten zu sein.

YouTube hingegen macht nichts und lässt jeden Dreck bis dato zu. Während YouTube bei Kriegsberichterstattung aus der Ukraine über getötete russische Soldaten total pingelig ist, obwohl es da um die schreckliche Realität geht, wird jede Form des Stalkings nicht reguliert.

Aus unserer Sicht hätte YouTube Tim Heldt wegen seiner Videos über unsere Mandantin längst sperren müssen.

Es ist höchste Zeit, dass der Gesetzgeber hier strenger durchgreift, weil die Plattformen in ihrer Selbstregulierung komplett versagen, nicht zuletzt weil Fälle wie die permanenten Angriffe von Tim Heldt auf unsere Mandantin Traffic erzeugen und damit auch für Plattform lukrativ sind. Wir werden jedenfalls versuchen, YouTube und dem Gesetzgeber auf die Sprünge zu helfen. Frau Künast hat mit ihrem Erfolg vor dem OLG Frankfurt in dieser Richtung schon etwas bewegt. Jetzt müssen wir dringend YouTube die Grenzen aufzeigen.

Wir sind gespannt, ob wir unsere Auffassung, dass in Sachen Shurjoka Rechtsverletzungen von Tim Heldt vorliegen, durchsetzen können. Wünschenswert wäre es, um die weitere Verschmutzung des Netzes durch Hass und Hetze und Stalking wenigstens etwas einzudämmen. Nicht nur Tim Held, sondern auch das ganze (Verschwörungs)Gesindel, Rechtspopulisten und Rechtsradikale, die sich in den Social Media-Kommentarspalten ja ebenfalls gerne ähnlicher Methoden bedienen, muss auch im Internet knallhart in die Schranken gewiesen werden.

Mobbing, Beleidigungen, Verleumdungen und Hetze muss niemand hinnehmen, auch wenn viele Influencer meinen, machen zu können, was sie wollen.

Wir können nur jeden Betroffenen ermuntern, sich dagegen zu wehren. Die Gerichte sind mittlerweile sensibilisiert und die Rechtsprechung in Deutschland funktioniert trotz vieler Mängel insgesamt noch gut. Wir stehen ihnen bei der Durchsetzung ihrer Rechte gerne zur Seite.

© Januar 2024, Stefan Müller-Römer

Der Text wurde am 13.03.2024 geändert und ergänzt.

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Author: Catherine Tremblay

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